Brutto-/Nettozeitnahme und Transpondersysteme
Hinweise für Teilnehmer und Veranstalter
Immer wieder erreichen davengo zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Bestimmungen bei den Themen Brutto-/Nettozeitnahme und Einsatz von Transpondersystemen bei vom DLV genehmigten Laufveranstaltungen.
Daher möchten wir hier, auch aus aktuellem Anlaß (10km DM in Oelde) einige grundlegende Infos zum besseren Verständnis zusammenstellen.
Brutto- /Nettozeitnahme
Die Bruttozeit ist die gelaufene Zeit ab dem Startschuss bis zum Zieleinlauf, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Überquerens der Startlinie.
Die Nettozeit ist die tatsächliche Laufzeit, d. h. jene Zeit, die ab dem Überlaufen der Startlinie bis zum Zieleinlauf verstreicht.
Im Regelwerk des DV ist dazu folgendes verankert (siehe DLV/Dokumente):
1. Bei allen Laufveranstaltungen, bei denen die Laufleistungen mit einem Transpondersystem erfasst werden, sind in den Ergebnislisten die Brutto- und Nettozeiten aufzuführen.
2. Die Platzierungen und die Siegerehrungen richten sich ausschließlich nach den Bruttozeiten.
3. Den Statistikern wird gestattet, die festgestellten Nettozeiten in die Bestenlisten aufzunehmen (Einzel – und Mannschaftsergebnisse).
Transponder-Zeitmeßsysteme - Zulassung
Bei nationalen Meisterschaften sind nur Zeitnahmesysteme/Firmen einzusetzen, die vom DLV zugelassen sind, wie z.B. die Systeme von davengo. Welche Systeme und Firmen darüber hinaus zugelassen sind, veröffentlicht der DLV.
Wir bitten daher alle Veranstalter und Teilnehmer dieses zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen, daß die erzielten Leistungen nicht anerkannt werden können!
Für alle weiteren Anfragen zu den genannten Themen möchten wir zukünftig darum bitten, sich direkt an das Referat Wettkampforganisation im DLV zu wenden:
Tel: 06151 / 77 08 - 47
Fax: 06151 / 77 08 - 70
wettkampforganisation@leichtathletik.de
- LAUFZEIT 12/2011: Fit durch gutes Fett
- LAUFZEIT 11/2011: Brettern kommt von Brettern
- LAUFZEIT 10/2011: Sanft, hinterhältig und bösartig
- Laufzeit - Artikel 07/2011: Den Weg des langen Leidens gewählt
- Laufzeit - Artikel 06/2011: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit






