Laufzeit - Artikel 01/2010
Jeder ist zuerst verantwortlich für sich selbst
Von Läufen Notiz genommen wird in unserer heutigen Medienwelt – mal abgesehen von den Fachmedien – eher selten. Auf keinen Fall lassen sich die Medien aber Läufe entgehen, die mit Unfällen oder Katastrophen verbunden sind. Sehr schnell geht es dann an die öffentliche Suche nach Schuldigen. Und Veranstalter haben dabei nicht immer die besten Karten, unabhängig davon, ob sie nun maßgeblich Anteil an irgendwelchen Geschehnissen haben oder nicht. Ein Beispiel dafür sind die tragischen Ereignissen 2008 beim Zugspitz-Extremberglauf.Witterungsunbilden - Was war geschehen? Am 13. Juli 2008 starteten vom Ehrwalder Marienplatz (1.020 m) am Fuß des Zugspitzmassivs 716 Läuferinnen und Läufer sowie Walker zum 8. Zugspitz-Extremberglauf. Auf 17,9 Kilometern waren 2.200 Höhenmeter zu bewältigen. Der Kurs durchquerte nahezu alle alpinen Vegetationszonen und endete im hochalpinen Bereich. An diesem Tag lag die Schneefallgrenze bereits unterhalb von 2.000 Metern. Dennoch trugen viele Teilnehmer kurz, sowohl bei T-Shirts, als auch bei Hosen. Regenschutz, Mütze und Handschuhe, alles Dinge, auf die der Veranstalter in der Ausschreibung verwiesen hatte, waren für so manchen lästige Beigaben, auf die sie verzichteten. Selbst der Hinweis, dass die Laufschuhe Crossprofil aufweisen sollten, wurde hier und da geflissentlich ignoriert. Um die Mittagszeit sanken dann die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, Schneefall setzte ein – zehn Zentimeter Neuschnee – und starke Windböen kamen auf. In den Witterungsunbilden starben zwei Menschen durch Unterkühlung, neun weitere Läufer mussten mit teils lebensbedrohlichen Zuständen von der Bergwacht ins Krankenhaus nach Garmisch-Partenkirchen gebracht werden.
Schuldfrage - Verständlicherweise stellte sich sofort die Schuldfrage. Die Staatsanwaltschaft München 2 begann zu ermitteln. Nach einigen Wochen das Ergebnis: Der Lauf hätte unter den Witterungsverhältnissen nicht gestartet werden dürfen, zumindest aber rechtzeitig abgebrochen werden müssen. Neben dem Wetter machte der Staatsanwalt mangelhafte Bekleidung – der Veranstalter hätte jenen Sportlern die Teilnahme verwehren müssen – und übertriebenen Ehrgeiz als Ursachen für das Desaster aus. Im November 2008 beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Organisator des Zugspitzlaufes, Peter Krinninger, wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilte ihn im Juli 2009 zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro. Der Einspruch der Verteidiger erfolgte umgehend.
Bergeslust und –frust - Im nicht mehr zu umgehenden Prozess Ende November 2009 wiederholte die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf. In mehreren Zeugenaussagen jedoch kam zum Ausdruck, dass eine Reihe von Teilnehmern an dieser Veranstaltung die komplexen Witterungszusammenhänge im Hochgebirge nicht kannte und zudem noch die vom Veranstalter ausgesprochenen Warnungen nicht ernst genommen hatte. Entscheidungen des Organisators, Läufe aus witterungsbedingten Umständen zu verkürzen bzw. zu verlegen, wurde von diesem Teil der Teilnehmer – das zeigte sich bereits in Läufen vor dem tragischen Ereignis vom Juli 2008 und selbst in dem, der ein Jahr später, im Juli 2009, stattfand – mit Unverständnis aufgenommen: „Ich habe bis zum Gipfel bezahlt, also will ich auch bis zum Gipfel laufen“, hieß es oftmals. Selbst mit Regressforderungen wurde gedroht. Der Hinweis, dass an den Zwischenzeitnahmestationen bei Wetterungsänderung aus dem Rennen ausgestiegen werden kann, wurde bewusst ignoriert. Die Verteidigung verwies in ihrem Abschlussplädoyer darauf, dass die im Prozess befragten Zeugen ausgesagt hätten, dass sie aufgefordert worden wären, sich warm anzuziehen. Sie seien über das Wetter und die Möglichkeit von Schneefall aufgeklärt worden. Der Veranstalter selbst habe von den Ausmaßen des Wetterumschwungs erst erfahren, als die beiden tragisch ums Leben Gekommenen die letzte Kontrollstelle auf dem Sonnalpin (2.500 m) bereits passiert hätten. Alle möglichen Maßnahmen wären danach sofort eingeleitet worden. Bei der Autopsie der beiden verstorbenen Läufer hätte es zudem Hinweise auf leistungssteigernde Mittel gegeben.
Selbstgefährdung - Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen entschied am 1. Dezember 2009 mit einem sehr klaren Urteil gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Organisator des Zugspitzlaufes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung frei. Richter Paul Georg Pfister begründete seine Entscheidung damit, dass die Eigenverantwortung des Teilnehmers deutlich höher zu bewerten sei als die Verantwortung des Organisators. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung hebe den Tatbestand fahrlässiger Tötung auf, so Richter Pfister. Die Teilnehmer hätten das Risiko gekannt und seien auch darüber informiert worden. Im Verlauf der Verhandlung habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass dem Organisator entscheidende Anhaltspunkte vor-gelegen hätten, das Rennen nicht zu starten. Ebenso als nicht haltbar sah der Richter den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Lauf sei nicht rechtzeitig abgebrochen worden.
Die richtige Einschätzung gehört dazu - Mittlerweile ist der Freispruch rechtsgültig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Berufung eingelegt. Dennoch, das Urteil polarisiert.
Quellen: www.br-online.de, afp, süddeutsche Zeitung (Online-Ausgabe), Informationen von Peter Krinninger; Zusammenstellung/Foto: LZ/Ringer. Redaktionell gekürzt.
Den gesamten Artikel mit weiteren Hintergrund-Informationen und einem Interview mit Peter Krinninger lesen Sie in LAUFZEIT 1/2010.
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