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Organisator freigesprochen

Peter Krinninger, Veranstalter des Zugspitz-Extremberglaufs, wurde am 1. Dezember 2009 vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. 



Bei der Veranstaltung am 13. Juli des vergangenen Jahres waren ein 41-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-Jähriger aus Baden-Württemberg kurz vor dem Gipfel an den Folgen von Erschöpfung und Unterkühlung gestorben. Neun weitere Läufer musstenn von der Bergwacht auf die Intensivstation eines Krankenhauses in Garmisch-Partenkirchen gebracht werden.
Die Betroffenen waren mit insgesamt 716 Läuferinnen und Läufern sowie Walkern von Ehrwald/Tirol aus in Richtung Gipfel des mit 2.962 Metern höchsten Berges Deutschlands gestartet. Eine Wetterveränderung mit Temperatursturz unter den Gefrierpunkt, Schneefall und Windböen führte dann auf der 17,9 km langen Strecke (2.200 Hohenmeter) ins Desaster.
In dem Prozess konnte Krinninger glaubhaft und von Zeugenaussagen gestützt darlegen, dass die Läufer über drohenden Schneefall informiert und auf die Notwendigkeit entsprechender Kleidung hingewiesen worden waren. Dennoch trat eine Reihe von ihnen in kurzen Sachen an.
Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Auffassung der Verteidigung an, dass die Teilnehmer solcher extremen Sportereignisse letztendlich für sich selbst verantwortlich sind.
Zu dem Prozess war es gekommen, weil Krinninger einen Strafbefehl über 13.500 Euro zurückgewiesen hatte. Mit diesem Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung ahnden wollen, in ihrem Plädoyer wiederholte die Staatsanwältin diese Strafmaßforderung. Sie hatte aber in dem Prozess auch von einer erheblichen Mitverantwortung der Läufer gesprochen. Krinninger wollte vor Gericht aber gänzlich von der Mitverantwortung freigesprochen werden.
Weiter Informationen und ein Interview mit Peter Krinninger können Sie in LAUFZEIT 1/2010 lesen.
LAUFZEIT/AFP